Zur Situation der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland Bericht an das Bundeskabinett vom 7. Oktober 1992 Der Bundesminister fuer Bildung und Wissenschaft Schriftenreihe Grundlagen und Perspektiven fuer Bildung und Wissenschaft 33 Bonn 1992 Herausgegeben vom Bundesminister fuer Bildung und Wissenschaft Druck: Thenee Druck, Bonn November 1992 Vorwort Die Lage der Hochschulen in Deutschland findet seit Beginn dieses Jahres zunehmend oeffentliches Interesse. Verschiedene Institutionen und Organisationen haben ihre Vorstellungen zur Reform des deutschen Hochschulwesens vorgelegt, und die Hochschulen selbst haben ein Konzept zur Entwicklung der Hochschulen in Deutschland beschlossen. Wegen der gesamtstaatlichen Bedeutung von Wissenschaft und Forschung fuer den Standort Deutschland habe ich einen Bericht zur Lage der Hochschulen vorgelegt, den das Bundeskabinett am 7. Oktober dieses Jahres zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Der Bericht konzentriert sich auf die wichtigsten Probleme und beschreibt den jetzt vordringlichen Handlungsbedarf. Damit die erforderlichen Massnahmen ergriffen werden koennen, muessen baldmoeglichst Entscheidungen auf hoechster politischer Ebene getroffen werden. Aus diesem Grund halte ich ein Gespraech der Regierungschefs von Bund und Laendern unter Beteiligung von Organisationen der Wirtschaft und Wissenschaft zu grundsaetzlichen Fragen der Bildungs- und Forschungspolitik in absehbarer Zeit fuer wuenschenswert. Um die an Hochschulfragen interessierte Oeffentlichkeit ueber den gegenwaertigen Diskussionsstand zu informieren, wird dieser Bericht hiermit veroeffentlicht. Prof. Dr. Rainer Ortleb Bundesminister fuer Bildung und Wissenschaft Ende von Seite 3 Inhalt Seite Vorwort 3 I. Anlass der Berichterstattung 5 II. Hochschulpolitischer Hintergrund. 5 III. Situation der Hochschulen 10 1. Entwicklung der Zahl der Studienanfaenger und des Arbeitsmarktes 10 2. Entwicklung der Zahl der Studierenden, des Lehrpersonals und der Studienplaetze 11 3. Strukturelle Entwicklung im Hochschulbereich l2 4. Besoldung im oeffentlichen Dienst 19 5. Zur Lage der Studierenden 19 IV. Schlussfolgernde Zusammenfassung 21 Anhang Vorschlaege des Bundesministers fuer Bildung und Wissenschaft zur Belebung der Leistungskraft der Hochschulen vom 16. Juni 1992 23 Ende von Seite 4 I. Anlass der Berichterstattung Der Bundeskanzler hat den Bundesminister fuer Bildung und Wissenschaft in der Kabinettsitzung am 15. Juli 1992 gebeten, einen Bericht ueber die Situation an den deutschen Hochschulen vorzulegen. II. Hochschulpolitischer Hintergrund 1. Bildung und Wissenschaft sind entscheidende Grundlagen der kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und technologischen Entwicklung des Standorts Deutschland. Die Verantwortung fuer diese Bereiche liegt hauptsaechlich bei den Laendern. Die Bundesregierung hat - trotz der begrenzten Zustaendigkeit des Bundes - diesem Politikbereich besondere Aufmerksamkeit gewidmet, die seit dem Regierungswechsel von 1982 weiter intensiviert worden ist. 2. Zu nennen sind die folgenden wichtigsten Stationen der letzten Jahre: - Reform des Hochschulrahmengesetzes von 1985 mit folgenden Akzenten: Wettbewerb zwischen den Hochschulen, Differenzierung der Hochschullandschaft, Staerkung der Entscheidungsstrukturen der Hochschulen, Neuordnung der Personalstruktur und Staerkung der Drittmittelforschung. - Reform des Bundesausbildungsfoerderungsgesetzes (BAfoeG) durch das 12. Aenderungsgesetz vom 22. Mai 1990, die auf der Grundlage einer generellen und grundsaetzlichen Ueberpruefung vor allem zu einer Ausdehnung des Leistungsbereichs des Gesetzes in die mittleren Einkommen hinein fuehrte (Schliessung des sog. Mittelstandslochs); Ueberleitung des BAfoeG auf das Beitrittsgebiet durch den Einigungsvertrag zum 1. Januar 1991 und zuegiger Aufbau der dortigen Foerderungsverwaltung; erneute Anhebung der Bedarfssaetze und Freibetraege durch das 15. BAfoeG- Aenderungsgesetz vom 19. Juni 1992. - Gemeinsamer Bericht der Bundesminister fuer Bildung und Wissenschaft (BMBW) und Forschung und Technologie (BMFT) ueber "Leistungsstand und Perspektiven von Wissenschaft, Forschung und Technologie in der Bundesrepublik Deutschland" im September 1988; in der Folge dieses Berichts wurden vorbereitende Arbeiten fuer konkrete Massnahmen eingeleitet, die zu einer seit 1977 erstmals wieder stattfindenden Begegnung der Regierungschefs zu wissenschaftspolitischen Themen fuehrten. Ende von Seite 5 - Am 10. Maerz 1989 "Bildungspolitisches Gespraech" des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Laender zu grundsaetzlichen Fragen der Bildungs- und Forschungspolitik: Unterzeichnung der Vereinbarung ueber ein Gemeinsames Hochschulsonderprogramm (Bund-Laender-Hochschulsonderprogramm 1), durch das inzwischen ueber 16.000 Studienplaetze neu geschaffen worden sind, und "Gemeinsamer Beschluss zur Fortsetzung der Politik des Offenhaltens der Hochschulen". Die Regierungschefs beschlossen darueber hinaus, die hochschulpolitische Entwicklung in einer weiteren Besprechung eingehender zu behandeln. - Am 21. Dezember 1989 Fortsetzung der Gespraeche der Regierungschefs zu grundsaetzlichen Fragen der Bildungs- und Forschungspolitik-, Befuerwortung zusaetzlicher Massnahmen im Hochschulbereich, damit die Hochschulen ihrem Lehr- und Forschungsauftrag auf Dauer gerecht werden koennen: Unter anderem schnelles Erreichen der Ausbauzielzahl von 850.000 flaechenbezogenen Studienplaetzen, zusaetzlicher vorrangiger Ausbau der Fachhochschulen, Verbesserung der Foerderungsmoeglichkeiten fuer junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, zusaetzliche Massnahmen im Hochschulbereich zur Foerderung der "Europaeischen Dimension", Intensivierung der Studienreform, insbesondere konsequente Kuerzung der ueberlangen Studienzeiten durch weitere Anstrengungen von Bund, Laendern und Hochschulen entsprechend den von der Kultusministerkonferenz im Oktober 1988 verabschiedeten Empfehlungen zur Verkuerzung der Studienzeiten. Darueber hinaus wurde fuer fuenf Jahre eine jaehrliche Steigerung der Mittel fuer die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) beschlossen, die inzwischen um einen Ausgleich von jaehrlichen Tarifsteigerungen in 1993 und 1994 ergaenzt wurde. Letzteres ist nun umzusetzen. Die Begegnung der Regierungschefs von Bund und Laendern brachte im uebrigen voraufgegangene Ueberlegungen zur Schaffung von Graduiertenkollegs einerseits und zur Foerderung des Studentenwohnraumbaus durch entsprechende Vereinbarungen zum Abschluss. Aufgrund der Bund-Laender-Vereinbarung vom 21. Dezember 1989 ueber die gemeinsame Foerderung von Graduiertenkollegs werden bereits 167 Graduiertenkollegs, davon acht in den neuen Laendern, gefoerdert; weitere 16 in den neuen Laendern erhalten eine Vorbereitungsfinanzierung. Fuer 1993 hat die DFG die Foerderung weiterer 22 Graduiertenkollegs an bundesdeutschen Hochschulen beschlossen. Ziel der Verwaltungsvereinbarungen zum Studentenwohnraumbau vom 21. Dezember 1989 und 13. August/8. November 1990 ist die Schaffung von etwa 40.000 zusaetzlichen Wohnraumplaetzen in den Jahren 1990 bis 1994 (Laufzeit der Vereinbarungen). - Am 2. Oktober 1990 Unterzeichnung des Zweiten Hochschulsonderprogramms mit den Akzenten: Foerderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Foerderung von Frauen in der Wissenschaft, Staerkung der Fachhochschulen und Verstaerkung der europaeischen Zusammenarbeit im Hochschul- Ende von Seite 6 wesen. Im Jahre 1991 wurden 635 Stellen fuer Hochschullehrer aus Programmitteln neu geschaffen, fast 100 Stellen fuer akademische Auslandsaemter und EG-Bueros und fast 130 Stellen fuer Sprachkurse etc. zugewiesen sowie 180 Stipendien fuer die Foerderung von Frauen in der Wissenschaft vergeben. - Am 11. Juli 1991 Unterzeichnung des Erneuerungsprogramms fuer Hochschule und Forschung in den neuen Laendern (Hochschulerneuerungsprogramm), das inzwischen am 9. Juli 1992 revidiert wurde. Ziele: Personelle Erneuerung, Sicherung des Forschungspotentials, Investitionen. Finanzierung ohne Beteiligung der alten Laender zu 75 % vom Bund und zu 25 % von den neuen Laendern. Ueber den beachtlichen Erfolg dieses Programms hat der Bundesminister fuer Bildung und Wissenschaft im Februar 1992 im Kabinettausschuss "Neue Bundeslaender" berichtet. 3. Die Verantwortung fuer die Hochschulen liegt nach der Aufgabenverteilung des Grundgesetzes in erster Linie bei den Laendern. Sie sind zustaendig fuer eine ausreichende Personal- und Sachausstattung der Hochschulen. Der Bund hat, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein, die Laender in den letzten Jahren mit der Bereitstellung von mehr als 5 Milliarden DM ueber Sonderprogramme bei der Erfuellung ihrer Aufgaben unterstuetzt. Vor allem die Laender sind deshalb gefordert, wenn heute ueber Maengel im Hochschul-System geklagt wird. Aber auch die Hochschulen selbst, insbesondere die Universitaeten, haben es versaeumt, sich rechtzeitig und in ausreichendem Umfang auf die veraenderten Bedingungen einzustellen. Eine durchgreifende Studienreform, die den Ausbildungsbeduerfnissen einer stark gestiegenen Zahl von Studierenden gerecht wuerde, ist bisher ausgeblieben. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) setzt sich seit laengerem fuer eine Grundsatzdiskussion zur Lage der Hochschulen ein. In ihrer Plenarversammlung am 4. November 1991 fasste sie die Entschliessung "Zur Lage der Hochschulen im Herbst 199 1 ". Die HRK gelangt dabei zu der Feststellung, dass eine grundlegende und dauerhafte Sanierung der Hochschulen erforderlich ist. Sollten die hierfuer notwendigen Mittel nicht bereitgestellt werden, "wird dies katastrophale Qualitaetsverluste von Studium, Lehre und Forschung in den Hochschulen nach sich ziehen. Deshalb sehen sich die Hochschulen nicht mehr in der Lage, den Beschluss der Regierungschefs von Bund und Laendern von 1977 zum Offenhalten der Universitaeten fuer alle Studienbewerber, der im Dezember 1 989 bestaetigt, aber bisher entgegen den Versprechungen von Bund und Laendern - allein zu Lasten der Hochschulen umgesetzt worden ist, weiter mitzutragen". Die HRK hat am 6. Juli 1992 wichtige Empfehlungen zur Entwicklung der Hochschulen in Deutschland und zur Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses einstimmig beschlossen. Die Laender haben in der Kultusministerkonferenz (KMK) und Finanzministerkonferenz (FMK) auf der Grundlage eines Beschlusses der Regierungschefs vom 28. Februar 1991 die Frage des Angebots und des Bedarfs Ende von Seite 7 an Studienplaetzen in den alten Laendern sowie die Entwicklung der Hochschulen in den neuen Laendern beraten. Sie konstatieren fuer die alten Laender in einem Vergleich der Daten von 1977 (dem Jahr des Offenhaltungsbeschlusses) und 1990 folgende Fakten: - Anstieg der Studienanfaenger um 72,8 %, - Anstieg des wissenschaftlichen Personals um nur 6 %, - Anstieg der laufenden Mittel um nominal 70,5 %, preisbereinigt 17,7 % - Anstieg der flaechenbezogenen Studienplaetze um 10,5 % und - einen Trend zur Verlaengerung der durchschnittlichen Studienzeiten. Obwohl FMK und KMK gegenueber den HRK-Forderungen nur einen bescheidenen Personalzuwachs fuer erforderlich halten (4.400 statt der von der HRK geforderten 50.000 Stellen, davon 2.400 statt 30.000 fuer wissenschaftliches Personal), ist aus Sicht der FMK eine substantielle Verbesserung der Hochschulfinanzierung "nur durch eine staerkere Inanspruchnahme des Bundes" (in den Bereichen Ausbildungsfoerderung, Forschungsfoerderung und Hochschulbau) moeglich. Die Regierungschefs der Laender haben ein gemeinsames Schreiben der FMK/KMK zwar an die KMK und FMK zur weiteren Beratung zurueckverwiesen. Es ist aber nicht auszuschliessen, sondern eher wahrscheinlich, dass die Laender zusaetzlich zu den bereits erbrachten Leistungen des Bundes versuchen werden, diesen in Zukunft noch staerker in Anspruch zu nehmen. Der Bundeskanzler hat sich mit seinem Beitrag ueber "Bildungspolitik fuer den Standort Deutschland" vom 30. Maerz 1992 in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" in diese Diskussion bereits eingeschaltet und sich dafuer eingesetzt, die Hochschulen und Forschungsstaetten leistungsfaehig zu erhalten. Im Hinblick auf das Nebeneinander von uebervollen Studiengaengen an den Hochschulen einerseits und der grossen Zahl unbesetzter Lehrstellen andererseits in den alten Laendern hat der Bundeskanzler es als eine Hauptaufgabe bezeichnet, zu einem besseren quantitativen Ausgleich zwischen den beiden grossen Bereichen des Ausbildungssystems, den Hochschulen und der dualen Ausbildung, zu kommen. Der Bundesminister fuer Bildung und Wissenschaft teilt diese Meinung und hat am 16. Juni 1992 seine Thesen zur Belebung der Leistungskraft der Hochschulen vorgelegt (Anhang), nachdem in der Oeffentlichkeit und im Deutschen Bundestag (Oeffentliche Anhoerung im Ausschuss fuer Bildung und Wissenschaft vorn 5./6. Dezember 1991) die Perspektiven der Hochschulentwicklung zunehmend intensiver eroertert worden waren. Die Lage der deutschen Hochschulen ist nach Aufassung der genannten Institutionen und des Bundesministers fuer Bildung und Wissenschaft als kritisch zu bewerten, dies auch auf folgendem Hintergrund: Trotz erheblicher finanzieller Mehrleistungen fuer den Hochschulbereich ist der Anteil Ende von Seite 8 der Hochschulausgaben am Bruttosozialprodukt in den zurueckliegenden Jahren zurueckgegangen: Waren es 1977 noch 1, 19%, so waren es 1990 bei nahezu verdoppelter Studentenzahl nur noch 1, 12 %. Bezogen auf' den oeffentlichen Gesamthaushalt ist der- Anteil in etwa gleich geblieben ( 1990: 3,7 %). Die OECD konstatiert in diesem Zusammenhang nach Massgabe ihrer C, Parameter, dass die Bundesrepublik Deutschland im Vergleich mit fuehrenden westlichen Industrienationen mit ihrem Anteil der Ausgaben fuer Hochschulen hinter Staaten wie den USA, Japan, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und der Schweiz deutlich zurueckliegt und vor Frankreich und Grossbritannien rangiert. Ende von Seite 9 III. Situation an den Hochschulen Staendig wachsende Anforderungen, die in Relation zur bestaendigen Expansion des Hochschulbereichs mit stagnierenden bzw. ruecklaeufigen Ressourcen bewaeltigt werden muessen, bereiten den Hochschulen zunehmend Schwierigkeiten. 1. Entwicklung der Zahl der Studienanfaenger und des Arbeitsmarkts Die Zahl der Studienanfaenger/innen an Hochschulen in den alten Bundeslaendern nahm von 165.500 in 1977, dem Jahr des Offenhaltungsbeschlusses, ueber 207.675 in 1985 auf 278.2 1 0 in 1990 zu. Der Anteil der Studienanfaenger in Prozent des Durchschnittsjahrgangs der 19- bis unter 21 -jaehrigen deutschen Bevoelkerung ist von 19,7 % in 1985 auf 35,8 % in 1990 gestiegen. Die Zahl der Studierenden erhoehte sich von 913.308 in 1977, ueber 1.338.042 in 1985 auf 1.585.167 in 1990. Im Wintersemester 1991/92 waren ueber 1,78 Millionen Studierende immatrikuliert, davon 1,65 Millionen in den alten und 136.000 in den neuen Laendern. In den neuen Laendern zeigen sich, ueberlagert von der dortigen Altersstruktur der Bevoelkerung und den bisherigen Beschraenkungen beim Zugang zur Hochschulreife, erste Anzeichen fuer eine Anpassung der Neigung der jungen Generation, die Hochschulreife zu erwerben und ein Studium aufzunehmen. Die neuen Laender gehen bei ihren Hochschulplanungen davon aus, dass sich die Studierneigung an die westdeutschen Verhaeltnisse anpassen wird. Dies wird allerdings erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Es muss insgesamt auch laengerfristig davon ausgegangen werden, dass die Studierneigung hoch bleibt und ggfs. noch weiter waechst. Die ungebrochen positiven Erfahrungen mit der Bedeutung von Hochschulabschluessen fuer den wirtschaftlichen und sozialen Erfolg des einzelnen werden vermutlich dazu fuehren, dass die Abiturienten- und Studentenquoten weiter steigen werden. Die gestiegene Studierneigung in Deutschland entspricht der Entwicklung in anderen hochentwickelten Industriegesellschaften, wenn auch Vergleiche wegen der unterschiedlichen Bildungs- und Beschaeftigungssysteme nur beschraenkt moeglich sind. Gleichzeitig ist die Lehrstellensituation in den alten Laendern im Jahre 1991 durch die Zunahme des Ueberhangs an nicht besetzten Lehrstellen gekennzeichnet (Berufsbildungsbericht 1992, S. 15). Mit knapp 130.000 nicht Ende von Seite 10 besetzten Lehrstellen haben die Nachwuchsprobleme in den alten Laendern vor allem im Bereich der gewerblich-technischen Fachkraefte weiter zugenommen. Die Bundesregierung hat in ihrem Beschluss zum Berufsbildungsbericht 1992 (a.a.O.) bereits ihre Absicht erklaert, in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft tragfaehige Konzepte zur Attraktivitaetssteigerung der beruflichen Bildung, vor allem zur begabungsgerechten Differenzierung der Ausbildung, zur Ausschoepfung von Begabungsreserven bei Jugendlichen, die bisher ohne Berufsausbildung geblieben sind, und zur Gleichwertigkeit beruflicher und allgemeiner Bildung zu entwickeln und umzusetzen. Diese Ziele muessen auch im Hinblick auf ein ausgewogenes Verhaeltnis von Studienanfaengern und Auszubildenden weiterverfolgt werden. Darauf wird daher in diesem Bericht zur Lage der Hochschulen nicht weiter eingegangen. Ermittlung und Bewertung des kuenftigen Arbeitskraeftebedarfs gestalten sich allerdings grundsaetzlich schwierig und aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausgangslage in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt in den alten und neuen Laendern verschieden. Diese unterschiedliche Entwicklung wird zunaechst auch in den kommenden Jahren weiter anhalten. Vor dem Hintergrund der Angebots- und Bedarfsentwicklung in den alten Laendern ist tendenziell nicht auszuschliessen, dass das Angebot den Bedarf an Hochschulabsolventen laengerfristig (bis 2010) insbesondere in einzelnen Ausbildungsfachrichtungen uebersteigt. Hierzu gibt es allerdings widerspruechliche Aussagen verschiedener Institutionen. Insbesondere der Bedarf an Ingenieur- und Naturwissenschaftlern sowie an Wirtschafts- und Rechtswissenschaftlern duerfte in jedem Fall nach wie vor erheblich sein. In den neuen Laendern ist aufgrund hohen Nachholbedarfs zu erwarten, dass die Beschaeftigungschancen von Hochschulabsolventen mittelfristig insgesamt guenstig sein werden. Eine Erfahrung der Vergangenheit wird voraussichtlich auch fuer die absehbare Zukunft bestaetigt werden: Die Arbeitsmarktchancen von Hochschulabsolventen sind vergleichsweise guenstig; die Absolventen sind dementsprechend von Arbeitslosigkeit weniger betroffen als andere. 2. Entwicklung der Zahl der Studierenden, des Lehrpersonals und der Studienplaetze Waehrend die Zahl der Studierenden an den westdeutschen Hochschulen zwischen 1977 und 1991 von 913.300 auf 1.647.000 anstieg (in 1985 1.338.000), verbesserte sich die Personalausstattung der westdeutschen Hochschulen von 79.203 in 1977 ueber 92.916 in 1985 auf 108.587 Stellen hauptberuflichen wissenschaftlichen bzw. kuenstlerischen Personals in Ende von Seite 9 1991. Die Personalerhoehung erfolgte weit ueberwiegend zugunsten der Medizin. Ohne Medizin betrug die Erhoehung der Personalstellen an den Hochschulen insgesamt im Zeitraum von 1980 bis 1992 nach Angaben des Wissenschaftrates nur 1. 170 Stellen. Dies fuehrte zu zunehmend unguenstigeren Betreuungsrelationen in vielen Faechern und zu einer staendigen Vermehrung von Faechern, die in den bundesweiten bzw. regionalen Numerus clausus einbezogen werden. Zum Ausbau der Hochschulen ist festzustellen, dass von den 1977 vorgesehenen 850.000 flaechenbezogenen Studienplaetzen und den seit 1989 von den Regierungschefs zusaetzlich beschlossenen 50.000 fuer Fachhochschulen nach dem Entwurf fuer den 22. Rahmenplan fuer den Hochschulbau bislang nur 821.397 realisiert worden sind. Es ist notwendig, dass der Staat die Ausstattung der Hochschulen an ihren Daueraufgaben orientiert. Dies gilt fuer eine verbesserte Personal- und Sachausstattung der Hochschulen ebenso wie fuer eine moderate Anhebung der bisherigen Ausbauziele der Hochschulen. Aus der sogenannten Ueberlast des Jahres 1977 ist eine Dauerlast geworden. Die Ausbauzielzahlen werden zur Zeit im Planungsausschuss fuer den Hochschulbau zwischen Bund und Laendern ueberprueft. Voraussetzung fuer einen entsprechenden Ausbau des Hochschulsystems auf einen leistungsfaehigen Stand ist neben der Ausstattung mit Personal und Sachmitteln eine entsprechende Finanzierung des Hochschulausbaus im Rahmen der Hochschulbaufoerderung. Die Wissenschaftsorganisationen und die Laender halten uebereinstimmend fuer die Erfuellung dieser Aufgaben einen Haushaltsansatz von Bund und Laendern von je 2 Milliarden DM fuer 1993 und von 2,3 Milliarden DM fuer die Folgejahre fuer erforderlich. Nur mit diesen erhoehten Ansaetzen waere es moeglich, - die angemeldeten Bauvorhaben in den neuen Laendern voll zu realisieren, - die Hochschulen insgesamt an die aus der gestiegenen Studienanfaengerzahl resultierenden Mindestanforderungen anzupassen, - die Fachhochschulen im erforderlichen Umfang auszubauen, - die vorhandenen Gebaeude und Grossgeraete auf einem modernen Stand zu halten und dringende Grundsanierungen an den Hochschulkliniken vorzunehmen. 3. Strukturelle Entwicklung im Hochschulbereich a) Ausgangslage Neben dem investiven und personellen Ausbau der Hochschulen hat auch ihre innere strukturelle Entwicklung mit der Ausweitung der Nachfrage Ende von Seite 12 nach wissenschaftsbasierter Ausbildung und Forschungsleistungen nicht Schritt gehalten. - Die Universitaeten haben sich trotz weitreichender Bemuehungen um die Studienreform bisher noch nicht auf ihre neue Rolle als ueberwiegend berufsorientierte Ausbildungsstaetten fuer nicht forschungsbezogene Berufe fuer einen erheblichen Anteil der Altersjahrgaenge einstellen koennen. Die im Kern weitgehend unveraenderte Struktur des Lehrangebots ist immer noch vorrangig an dem Ziel einer Heranbildung von wissenschaftlichem Nachwuchs orientiert. Mit fortschreitender Differenzierung der Faecher und der sehr begrenzten Vermehrung von Stellen fuer zum Teil hochspezialisiertes Personal nimmt der (pruefungsrelevante) Stoffumfang insbesondere in forschungsbezogenen Spezialfeldern weiterhin zu. Hierzu tragen auch die Entscheidungsstrukturen an den Hochschulen bei, die es leichter machen, Studienplaene zu beschliessen, in denen sich jeder Hochschullehrer mit seinen Spezialinteressen wiederfindet, als einvernehmlich zu Stoffentlastungen in den Studienordnungen zu gelangen. Hinzu kommt, dass zahlreiche Universitaetsprofessoren der Forschung Vorrang vor der Lehre geben, weil dies traditionell ihrem wissenschaftlichen Ansehen foerderlicher ist. Hieraus haben sich schwerwiegende Leistungsstoerungen in der Lehre ergeben, die sich neben einer Fehlorientierung der Ausbildung fuer eine Mehrzahl der Studenten vor allem in den unverhaeltnismaessig langen Studienzeiten niederschlagen. Diese Leistungsstoerungen sind funktionsgefaehrdend. Die deutschen Hochschulabsolventen sind zu alt. Ursache dafuer ist der verspaetete Studienbeginn, der auf die im internationalen Vergleich ungewoehnlichen 13 Schuljahre bis zum Abitur, den Wehr- bzw. Zivildienst - soweit erforderlich -, zum Teil auch auf dem Studienbeginn vorgeschaltete Ausbildungszeiten (in 1990 immerhin 35 % aller Studienanfaenger) zurueckzufuehren ist. Hinzu kommen Hochschul- oder Studienfachwechsel und in den meisten Faellen das zu lange Studium. Viele Studierende, die erkennen muessen, dass sie fuer ein Studium nicht geeignet sind, erkennen dies zu spaet. Die juengst festgestellte Studienabbrecher-Quote von ca. 27 % gibt im Gesamtergebnis zu Sorgen Anlass, auch wenn die Wirtschaft fuer den entsprechenden Personenkreis Ausbildungs- und Beschaeftigungschancen bietet. - Auch die Funktion der Universitaeten in der Forschung ist nicht ungefaehrdet. In den Hochschulen wird die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses zwangslaeufig zugunsten der grundstaendigen Lehre vernachlaessigt. Die Nachwuchskraefte werden ueber Gebuehr in der Lehre eingesetzt. Dies ist um so problematischer, als der Bedarf der Hochschulen an wissenschaftlichem Nachwuchs in den naechsten Jahren aufgrund des Altersaufbaus des Hochschulpersonals stark ansteigen wird. Hinzu kommt der Erneuerungsbedarf der Hochschulen der neuen Laender. Die Hochschulen sind das Fundament der Forschung in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesforschungsbericht 1988, S. 37). Sie bieten die Vortei- Ende von Seite 13 le der Forschung in der gesamten Breite und damit die Chance der Interdisziplinaritaet: sie verbinden Forschung, Lehre und Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses und stehen durch die staendige Konfrontation mit der nachfolgenden Generation unter dem Druck, zu neuen unkonventionellen Fragestellungen und Ideen zu gelangen. Trotz dieser Vorteile ist seit Jahren eine zunehmende Auslagerung von Forschung aus den Hochschulen festzustellen - oft mehr aus fiskalischen und strukturell-organisatorischen als aus forschungspolitischen Gruenden. Hinzu kommt die durch den deutschen Einigungsprozess und die Aufloesung der Akademie der Wissenschaften der ehemaligen DDR bedingte ueberproportionale Zunahme von sogenannten Blaue-Liste-Einrichtungen. Es erscheint notwendig, diese Auslagerungstendenz zu stoppen und die Bedingungen fuer eine Rueckverlagerung von Forschung an die Hochschulen zu verbessern. Andererseits tragen die ausseruniversitaeren Forschungseinrichtungen, wie insbesondere die Institute der Max- Planck- und der Fraunhofer-Gesellschaft, die Einrichtungen der Blauen Liste sowie die Grossforschungseinrichtungen durch personelle Kooperation und durch die Bereitstellung von Nutzungsmoeglichkeiten an Grossgeraeten zur Verbesserung der Forschungssituation an den Hochschulen in beachtlichem Umfang bei. b) Struktureile Gruende und Ursachen Der weitere personelle und investive Ausbau der Hochschulen waere nicht wirkungsvoll und auch nicht zu verantworten, wenn nicht eine durchgreifende Reform der Hochschulstrukturen erfolgt e, die in erster Linie von den Laendern und den Hochschulen selbst zu leisten ist. Laender und Hochschulen sind aufgefordert, die vorhandenen Strukturmaengel zu ueberwinden, die vor allem in folgendem bestehen: - Der Hochschulausbau war weitgehend identisch mit dem Ausbau der Universitaeten. - Die Fachhochschulen wurden zu langsam und in zu geringem Umfang ausgebaut. Die Studienstrukturen wurden nicht den Beduerfnissen einer berufsorientierten Ausbildung einer grossen Zahl von Studierenden angepasst. - Die Studenten werden zum Teil wegen der fehlenden Rueckkopplung mit dem Arbeitsmarkt falsch, d.h. nicht entsprechend dem Bedarf am Arbeitsmarkt und insbesondere zu spezialisiert und praxisfern ausgebildet; es sind zahlreiche Umwege bis zur Integration der Absolventen in den Arbeitsmarkt zu beobachten. - Den Hochschulen fehlt ein modernes, fuer einen Grossbetrieb im Dienstleistungsbereich geeignetes Management. In der nach den Prinzipien der Ende von Seite 14 oeffentlichen und kollegialen Selbstverwaltung organisierten Hochschule fehlen vor allem im Bereich der Lehre Elemente des Wettbewerbs, der Qualitaetskontrolle, des Qualitaetsmanagements und insbesondere der Steuerung durch eine leistungsabhaengige Hochschulfinanzierung. - Im uebrigen hat sich die soziale Zusammensetzung der Studentenschaft ebenso geaendert wie deren Studienmotivation, ihre Altersstruktur und ihr konkretes Studienverhalten. An den Hochschulen studieren heute mindestens zwei klar voneinander zu unterscheidende Studententypen: Der traditionelle Vollzeitstudent sowie der Teilzeitstudent, der bereits Beruf, Familie, und vor allem eine eigene Wohnung miteinander zu verbinden sucht, ohne dass das Lehrangebot darauf Ruecksicht nimmt. c) Abhilfe Zur Abhilfe dieser und weiterer Maengel wird zur Zeit in einer virulenter werdenden oeffentlichen Diskussion eine Reihe von Konzepten diskutiert. Hier ist Konzentration auf das Wesentliche erforderlich: - Es waere falsch und im uebrigen rechtlich unzulaessig, wegen der anhaltenden Studienplatznachfrage den Hochschulzugang grundsaetzlich einzuschraenken. Dies wird - wie bereits dargestellt - weder den Beduerfnissen der jungen Generation noch den langfristigen Beduerfnissen der Bundesrepublik Deutschland als Industriestandort gerecht. Abzulehnen sind auch alle Vorstellungen, die die Frage der Studierfaehigkeit durch Hochschuleingangspruefungen loesen wollen, wenn damit das Ziel verfolgt wuerde, sich von der Verpflichtung zur erschoepfenden Nutzung der Ausbildungskapazitaeten zu loesen und wenn damit das Abitur als zentrale Hochschulzugangsberechtigung relativiert wuerde. Soweit hier nach acht bzw. neun kostenintensiven Schuljahren Maengel festgestellt werden, muss der Weg zum Abitur (weiter) verbessert werden; dies sollte auch eine an Qualitaets- und Leistungsgesichtspunkten orientierte staerkere Selektion in der Schule nicht ausschliessen. Andererseits sollen auch die Hochschulen an der Auswahl ihrer Studierenden, z. B. durch Beratungsgespraeche und Hinweise auf von ihnen selbst entwickelte Leistungskriterien fuer bestimmte Studiengaenge, staerker beteiligt werden. - Kern einer realistischen Reform fuer das Studium an den Universitaeten muss eine Umorientierung des Studiums auf die Qualifikation der Absolventen fuer den Beruf in einer vorgegebenen und vertretbaren Studienzeit sein. Die Universitaeten muessen akzeptieren, dass das grundstaendige Studium zwar wissenschaftsbasiert, aber auf den Beruf - fuer den ueberwiegenden Anteil der Studenten ausserhalb der Forschung - orientiert ist. Dies schliesst ein, dass das Studium in vielen Studiengaengen umorientiert und von in erster Linie nur forschungsbezogenen, auf den wissenschaftlichen Nachwuchs gerichteten Elementen entlastet wird. Eine solche Politik schliesst nicht aus, dass auch im grundstaendigen Studium schon spezielle Fachstu- Ende von Seite 15 dienaingebote fuer die besonders begabten und wissenschaftsorientierten Studenten angeboten werden, die es der Hochschule erlauben, diese Studenten zu identifizieren, zu foerdern und in den Prozess der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses in dem darauffolgenden Promotions- und Graduiertenstudium ueberzuleiten. Zur Durchsetzung einer solchen Politik werden zur Zeit verschiedene Konzepte diskutiert. Auch wenn die Laender in der Studienzeitverkuerzung seit ihrem Beschluss vom 13./14. Oktober 1988 in den letzten beiden Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen haben, reichen die bisher eingeleiteten Massnahmen nicht aus, eine Zurueckfuehrung der Fachstudienzeiten auf die Regelstudienzeiten alsbald zu erreichen. Derzeit ist lediglich feststellbar, dass die Studienzeiten in den stark besetzten Faechern zwar immer noch nicht im erwarteten Umfang zurueckgehen, dass sie aber in der Tendenz doch eher stagnieren als weiter ansteigen. Die vor kurzem zunaechst in Jura eingefuehrte sogenannte Freischuss-Regelung kann bei einer Ausdehnung auf alle Laender und weitere Faecher dazu beitragen, diese Tendenz zu verstaerken. Den Hochschulen muss klar sein, dass tiefergreifende Einschnitte erforderlich sind, um die Ziele der Verbesserung der Lehre zu erreichen. Es ist keine Frage, dass die Hochschulen schweren Schaden erleiden werden, wenn sie sich dieser Aufgabe entziehen sollten. Dies wuerde sich nicht zuletzt in einer geringer werdenden Chance niederschlagen, gegenueber der Oeffentlichkeit und der Politik ihre berechtigten Belange durchzusetzen. Die Politik muss einerseits den Hochschulen klare Zielvorgaben setzen, andererseits dabei den Hochschulen die Freiheit lassen, die Umorganisation des Studiums in eigener Verantwortung zu gestalten. Diese Aufgabe muss wegen der gegebenen Belastung der Hochschulen von diesen aber unverzueglich in Angriff genommen werden. Es geht jetzt darum, dass es nicht bei Empfehlungen bleibt und die Hochschulen meinen, damit ihren Beitrag geleistet zu haben; die Empfehlungen der HRK sind vielmehr zuegig umzusetzen, und diese Umsetzung- muss soweit erforderlich - auch mit gesetzgeberischen Vorgaben und finanziellen Anreizen im Rahmen der Hochschulbudgets unterstuetzt werden. Die Laender sind aufgefordert, die Vorgaben an die Hochschulen nicht nur durch Verwaltungs- und Rechtsvorschriften zu organisieren, sondern auch die Hochschulfinanzierung so flexibel zu gestalten, dass erfolgreiche Hochschulen einen unmittelbaren Effekt ihrer Bemuehungen ernten und umgekehrt. Dies laesst sich innerhalb des geltenden Haushaltsrechts gestalten. Es erfordert allerdings eine gewisse Haerte und Konsequenz der zustaendigen Wissenschaftsminister, die nicht ohne eine konsequente Unterstuetzung der Haushaltsgesetzgeber denkbar ist. Den Hochschulen muss ausserdem das Instrumentarium in die Hand gegeben werden, das es ihnen ermoeglicht, die Studienordnungen auch fuer Fakultaeten Ende von Seite 16 und Hochschullehrer und die Studenten verpflichtend zu machen. Zu denken ist beispielsweise an eine Regelung, die vorsieht, dass Studierende, die sich nach vier Semestern aus von ihnen zu vertretenden Gruenden nicht der Zwischenpruefung und nach weiteren vier Semestern nicht der Diplompruefung unterziehen, als geprueft und zum ersten Mal durchgefallen gelten. In jedem Fall sind Fristsetzungen fuer Langzeitstudierende (immerhin mehr als 10 % der Studentenschaft) erforderlich, das Studium abzuschliessen oder nach Fristablauf zwangsweise exmatrikuliert zu werden. Verstaerkte Bemuehungen en um die Qualitaet der Lehre muessen durch eine hoehere Transparenz der Leistungen der Hochschule in der Lehre und durch Instrumentarien zu ihrer Bewertung begleitet sein. Die Evaluation der Lehre findet in Kreisen der Hochschullehrer nur zum Teil Zustimmung, teilweise erbitterte Gegnerschaft. Unter Hinweis auf die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Lehre wird von den Gegnern dieses Gedankens insbesondere jeder Versuch abgelehnt, auch Studenten an dieser Evaluation zu beteiligen. Die Hochschule und die Hochschullehrer selbst muessen sich um Transparenz der Leistungen und ihre Verbesserung, auch unter Einbeziehung studentischer Bewertungen, bemuehen. Als Infrastruktur zu einer Foerderung dieser Bemuehungen kommt eine von hochschulnahen Kreisen getragene Stiftung in Betracht. o Mit der angestrebten Reform des grundstaendigen Studiums kommt dem Promotionsstudium als der entscheidenden Phase der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses noch erhoehte Bedeutung zu, die (unter Beruecksichtigung der entsprechenden Empfehlung der HRK vom 6. Juli 1992) zukuenftig in drei Formen moeglich sein sollte: - Promotion unter Betreuung durch einen Doktorvater (wie ueblich), - Promotionsstudium in einem Graduiertenstudiengang (wie von der HRK vorgeschlagen) in groesseren Faechern und - Promotionsstudium im Graduiertenkolleg. Es gilt aber vor allem, die Instrumente der Promotionsfoerderung durch Stellen und Stipendien sicherzustellen. Die Mittel fuer die Forschungs- und Nachwuchsfoerderung muessen so zugeschnitten sein, dass ein weiteres Absinken von Bewilligungsquoten gestoppt wird und die Foerdersaetze auskoemmlich sind. o Eine sehr ernst zu nehmende Diskussion gibt es um die Frage der richtigen quantitativen Gewichtung der Hochschularten und der Einbringung von neuen Elementen in die Hochschullandschaft. Die Bundesregierung sieht in Berufsakademien, wie sie im Lande Baden- Wuerttemberg errichtet worden sind, eine Moeglichkeit zur Ergaenzung des tertiaeren Bereichs um duale Ausbildungsformen. Berufsakademien haben den Vorteil einer starken Praxisorientierung; sie finden grossen Zuspruch bei den Abiturienten. Die Berufsakademien sind zur Zeit bundesweit noch keine Ende von Seite 17 quantitativ gewichtige Alternative zu den traditionellen Hochschulen, werden aber an Bedeutung gewinnen, wenn ihre "Europafaehigkeit" gesichert ist und den Absolventen Moeglichkeiten zu Weiterbildungs- und Promotionsstudien eroeffnet werden. Bemuehungen, die darauf gerichtet sind, sollten - durch Absprache der Laender - unterstuetzt werden. Diskutiert wird auch die Idee, Spitzenausbildung und -forschung auf wenige, ggf. neu zu gruendende "Elitehochschulen" zu konzentrieren. Derartige sog. Forschungsuniversitaeten, wie sie besonders aus den USA bekannt sind, moegen ein belebendes Element der Hochschullandschaft sein; sie koennen aber dem aktuellen und auf absehbare Zeit draengenden Bedarf an Ausbildungskapazitaeten nicht abhelfen. Die bereits zweimal gescheiterte Einfuehrung sogenannter Kurzstudiengaenge an Universitaeten sollte hinter die von den Hochschulen selbst empfohlene Strukturreform der grundstaendigen Ausbildung zuruecktreten, weil der damit verbundene Arbeitsaufwand zur Zeit nicht zu rechtfertigen ist. Die Erprobung geeigneter Modelle fuer Kurzstudiengaenge sollte damit allerdings nicht ausgeschlossen sein. O Wichtigste Aufgabe bei der Weiterentwicklung der institutionellen Struktur der Hochschulen ist in notwendiger Ergaenzung der die Studienstruktur betreffenden Massnahmen der verstaerkte Ausbau der Fachhochschulen, der sowohl den berufsorientierten Wuenschen der Studienbewerber wie den Anforderungen des Beschaeftigungssystems entgegenkommt. Von den rd. 1,8 Millionen Studierenden in der Bundesrepublik studieren derzeit etwa 20 % an Fachhochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschulen). Bundesweit besteht ein fast flaechendeckender Numerus clausus. Nach Feststellung des Wissenschaftsrates betrug die Ueberlast an Fachhochschulen im Wintersemester 1991/92 im Bundesdurchschnitt rd. 228 %. In den letzten Jahren hat die Zahl der Studierenden an Fachhochschulen stetig zugenommen. Im Vergleich zu anderen Hochschularten nimmt die Zahl der Studienanfaenger an Fachhochschulen bundesweit ebenfalls stetig zu. Unter den Bewerbern ist seit Jahren ein stetig steigender Anteil von Abiturienten (in 1990 an oeffentlichen Fachhochschulen 45 %). Die Engpasssituation im Fachhochschulbereich fuehrt dazu, dass diese in ein laengeres, teureres und wenig berufsorientiertes Universitaetsstudium abgedraengt werden. Um die angestrebte Umstrukturierung zu erreichen, sind neben dem quantitativen Ausbau ergaenzend qualitative Massnahmen notwendig. Besonders wichtig beim Ausbau der Fachhochschulen ist die Erweiterung ihres Faecherspektrums, insbesondere mit Blick auf die Nachfrage seitens der Studierenden und die Entwicklung des Arbeitsmarktes. Sie muss auch laengerfristigen Vorstellungen von einer veraenderten Struktur des Studienangebotes Rechnung tragen, das der gesellschaftlichen Entwicklung einer modernen Dienstleistungsgesellschaft entspricht. Ende von Seite 18 4. Besoldung im oeffentlichen Dienst Die hochschul- und arbeitsmarktpolitisch gewollte Staerkung des Fachhochschulbereichs sollte zu verstaerkten Bemuehungen fuehren, die Eingangsbesoldung fuer Fachhochschulabsolventen zu verbessern. In verschiedenen Bereichen des oeffentlichen Dienstes kann der Bedarf an Hochschulabsolventen, insbesondere der von technischen Fachrichtungen, zur Zeit nur unzureichend gedeckt werden. Hierzu ist zu bemerken, dass gerade im Bereich des gehobenen technischen Dienstes in den letzten Jahren spuerbare Verbesserungen der Besoldung erfolgt sind, um eine Konkurrenzfaehigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen. So sind zuletzt im Besoldungsanpassungsgesetz 1991 die Obergrenzen fuer Befoerderungsaemter in den Laufbahnen des technischen Dienstes angehoben und damit die Befoerderungsmoeglichkeiten erheblich verbessert worden. Ausserdem darf nicht uebersehen werden, dass die Beamten des gehobenen technischen Dienstes im Vergleich zu denen des gehobenen nichttechnischen Dienstes ein hoeheres Eingangsamt (BesGr. A 10) und ein hoeheres Spitzenamt (BesGr. A 13 + Amtszulage) haben. Zur Linderung des nach wie vor bestehenden Bewerbermangels soll daneben die sog. Sonderzuschlagsverordnung (Verordnung zu 72 BBesG) beitragen. Durch das Besoldungsanpassungsgesetz 1991 sind ausserdem in geringerem Masse auch die Obergrenzen des gehobenen nichttechnischen Dienstes verbessert worden. Im uebrigen sind die nicht ausreichende Attraktivitaet fuer Nachwuchskraefte und bestehende Abwanderungstendenzen in die Privatwirtschaft Probleme, die auch in anderen Bereichen und Laufbahngruppen des oeffentlichen Dienstes vorkommen. Der Bundesminister des Innern wird gebeten, alsbald einen Bericht zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfaehigkeit des oeffentlichen Dienstes mit Loesungsvorschlaegen vorzulegen. Schwerpunkte sollen sein die anforderungsgerechte Anpassung der Bezahlungsstrukturen, die weitere Flexibilisierung der Regelungen mit wettbewerbsorientierten und regionalen Gesichtspunkten sowie Elemente zur Staerkung des Leistungsprinzips. Dabei ist auch ueber die Frage des Bedarfs des oeffentlichen Dienstes hinaus der Einfluss der Einstufung im oeffentlichen Dienst auf andere Bereiche zu beruecksichtigen. In diesem Zusammenhang soll auch die Eingangsbesoldung fuer Fachhochschulabsolventen geprueft werden. 5. Zur Lage der Studierenden Die Bundesregierung hat sich zuletzt bei der Verabschiedung ihrer Hochschulpolitischen Zielsetzungen (BT-Drs. 11/8506) mit den Lebensbedingungen der Studierenden - damals bezogen nur auf die westdeutschen Laender - befasst. Dies ist hier nicht zu wiederholen. Ende von Seite 19 Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden ist im grossen und ganzen zufriedenstellend. Ein wichtiger Grund hierfuer sind die mit dem 12. und 15. BAfoeG-Aenderungsgesetz erreichten Verbesserungen, die in West und Ost auf positive Resonanz stossen. Es darf aber nicht uebersehen werden, dass in den neuen Bundeslaendern die Stimmung bei den Studierenden leider auch negative Entwicklungen zeigt. Bei allen aeusserlichen Maengeln, die hingenommen werden, und trotz der positiv empfundenen staerkeren Individualisierung im Studium werden Unsicherheiten bezueglich des Sinns vieler Reformen und Klagen ueber Maengel, insbesondere in der Studienorganisation, spuerbar. Vor dem wirtschaftlich-sozialen Hintergrund der Familien und der spezifischen Sozialisation wird dies vermutlich negativer erlebt als viele Unzulaenglichkeiten in den alten Laendern. In den alten Laendern zeigt sich in bezug auf Motivation und Arbeitshaltung ein positives Bild der Studentenschaft, das durch Zielstrebigkeit, Leistungsbereitschaft und Realismus gekennzeichnet ist. Gleichzeitig aber entwickelt sich ein zunehmendes Unbehagen in den Hochschulen angesichts eklatanter Maengel in der Personal- und Raumversorgung. Als besonders belastend erleben Studierende die Wohnungsproblematik durch mangelnde Studentenwohnraumversorgung einerseits und steigende Mieten in Studentenwohnheimen und am freien Markt andererseits. Weitere soziale Forderungen duerften daher nicht grundsaetzlich auszuschliessen sein, wenn vorhandene Unzufriedenheiten nicht aktiv aufgegriffen werden und insbesondere der Mangel an Wohnraum weiter zunimmt. Es ist erforderlich, dass den sozialen Belangen der Studierenden insbesondere angesichts der unterschiedlichen Wohnraumversorgung in den alten und neuen Laendern besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Ende von Seite 20 IV. Schlussfolgernde Zusammenfassung Die Lage der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland ist dadurch gekennzeichnet, dass - die Zahl der Studierenden in einem relativ kurzen Zeitraum (von 1977 bis 1991) um ueber 70 % angestiegen ist und in Verbindung damit die Zahl der in den Numerus clausus einbezogenen Faecher wieder zunimmt; - die Personal- und Sachausstattung der Hochschulen mit dieser Entwicklung nicht Schritt gehalten hat, da das Personal in diesem Zeitraum nur um 6 % und die laufenden Mittel preisbereinigt nur um 17,7 % angestiegen sind; eine Folge davon sind staendig sich verschlechternde Betreuungsrelationen; - die Raumkapazitaet bislang die 1977 und 1989 beschlossene Groessenordnung bei weitem nicht erreicht hat (820.000 statt 900.000 flaechenbezogene Studienplaetze); - trotz dieser quantitativen Entwicklungen die Struktur des Studienangebots weitgehend unveraendert geblieben ist und die Qualitaet der Lehre zu wuenschen uebrig laesst; - die seit Jahren geforderte Verkuerzung der Studienzeiten nicht erreicht werden konnte. Deshalb besteht Handlungsbedarf bei Bund und Laendern, insbesondere aber auch fuer die Hochschulen selbst; letztere haben ihre Bereitschaft dazu deutlich erklaert und entsprechende Bemuehungen verstaerkt. Es zeichnet sich auch Einvernehmen in wichtigen und fuer die Sicherung der Leistungsfaehigkeit des Hochschulsystems entscheidenden Fragen ab: 1 . Hochschulpolitisches Nahziel muss es sein, dass das grundstaendige Studium so organisiert wird, dass - in zuegiger Umsetzung des Konzepts der Hochschulrektorenkonferenz zur Entwicklung der Hochschulen vom 6. Juli 1992 - der erste berufsqualifizierende Abschluss an Universitaeten grundsaetzlich nach acht Semestern erreicht wird. Ergaenzend muessen neue Organisationsformen bei der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses entwickelt werden. 2. Der Ausbau des Fachhochschulbereichs muss Vorrang vor dem Auf- und Ausbau der Universitaeten haben, damit der Anteil der Studierenden an Fachhochschulen so schnell wie moeglich auf 40 % erhoeht wird. Dafuer kommt auch die Verlagerung von Ressourcen von Universitaeten auf Fachhochschulen in Betracht. 3. Diese Strukturentwicklungen muessen begleitet sein von Massnahmen, die die bestehenden offensichtlichen Maengel beseitigen: Anpassung der Ende von Seite 21 Ausbauplanungen in der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau an den erforderlichen Bedarf, Verbesserung der Personal- und Sachausstattung durch die Laender. 4. Einer Ausweitung des Numerus clausus muss entgegengewirkt werden. 5. Der Bundesminister des Innern wird gebeten, alsbald einen Bericht zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfaehigkeit des oeffentlichen Dienstes mit Loesungsvorschlaegen vorzulegen. Schwerpunkte sollen sein die anforderungsgerechte Anpassung der Bezahlungsstrukturen, die weitere Flexibilisierung der Regelungen mit wettbewerbsorientierten und regionalen Gesichtspunkten sowie Elemente zur Staerkung des Leistungsprinzips. Dabei ist auch ueber die Frage des Bedarfs des oeffentlichen Dienstes hinaus der Einfluss der Einstufung im oeffentlichen Dienst auf andere Bereiche zu beruecksichtigen. In diesem Zusammenhang soll auch die Eingangsbesoldung fuer Fachhochschulabsolventen geprueft werden. Bei hochschulpolitischen Entscheidungen dieser Art ist die Funktionsfaehigkeit des dualen Systems zu beruecksichtigen, dessen Attraktivitaet sichergestellt werden muss. Dabei geht es nicht nur um die verbesserte Ausgestaltung der Ausbildungsgaenge und ihrer Durchlaessigkeit, sondern vor allem auch um aussichtsreiche Berufs- und Weiterbildungsperspektiven nach Durchlaufen dieser Ausbildungswege. Wegen der gesamtstaatlichen Bedeutung der anstehenden Entscheidungen ist ein weiteres Gespraech der Regierungschefs von Bund und Laendern unter Beteiligung von Organisationen der Wirtschaft und Wissenschaft zu grundsaetzlichen Fragen der Bildungs- und Forschungspolitik in absehbarer Zeit wuenschenswert. Ein solches Gespraech ist nur dann als zweckmaessig anzusehen, wenn es von allen Beteiligten in ausreichender Weise vorbereitet wird und so zu kurzfristig umsetzbaren Strukturmassnahmen fuehrt und sich nicht in Auseinandersetzungen ueber Finanzfragen erschoepft. Ende von Seite 22 Anhang Ende von Seite 23 Ende von Seite 24 Vorschlaege des Bundesministers fuer Bildung und Wissenschaft zur Belebung der Leistungskraft der Hochschulen vom 16. Juni 1992 I. Zur Loesung der gegenwaertigen Probleme an den Hochschulen schlaegt der Bundesminister fuer Bildung und Wissenschaft vor: 1. Beschleunigter Ausbau der Fachhochschulen Bereits heute wuerden wesentlich mehr Hochschulberechtigte lieber an einer Fachhochschule studieren, kommen wegen der flaechendeckenden Zulassungsbeschraenkungen aber nicht zum Zuge. Der Anteil der Studierenden an Fachhochschulen sollte daher so schnell wie moeglich von jetzt rund 28 Prozent auf etwa 40 Prozent erhoeht werden. Dies setzt voraus, dass beim noch erforderlichen, gemeinsam von Bund und Laendern finanzierten Hochschulausbau die Fachhochschulen ueberproportional beruecksichtigt und die Ausbauplaene fuer die Universitaeten diesem Ziel angepasst werden. Nicht zuletzt um das bei einem Ausbau der Fachhochschulen zusaetzlich notwendige Lehrpersonal gewinnen zu koennen, muss der C 2/C 3-Stellenschluessel fuer Fachhochschulprofessoren von gegenwaertig 40:60 auf 20:80 verbessert werden. Ausserdem sollte die Lehrverpflichtung dieser Hochschullehrer von zur Zeit 18 Stunden um wenigstens 2 Stunden reduziert werden. Ihre Moeglichkeiten, sich mit angewandter Forschung und Entwicklung zu befassen, muessen wesentlich verbessert werden. Besonders begabten Fachhochschul-Absolventen sollte - in Kooperation zwischen Fachhochschule und Universitaet - die Promotion ermoeglicht werden. 2. Verkuerzung der Studienzeiten Es muss wieder moeglich werden, ein berufsorientiertes Erststudium innerhalb eines vernuenftigen Zeitraumes zu absolvieren. Die Hochschulen muessen - unter Umstaenden auch rechtlich - verpflichtet werden, nach zwei Jahren Studienzeit eine Zwischenpruefung und nach vier, spaetestens fuenf Jahren die Abschlusspruefung durchzufuehren. Die Laender und die Hochschulen muessen dafuer sorgen, dass die von der Kultusministerkonferenz und der Bund-Laender-Kommission fuer Bildungsplanung und Forschungsfoerderung bereits vor Jahren verabschiedeten "vordringlichen Massnahmen" jetzt durch klare administrative, wenn noetig auch rechtliche Zielvorgaben umgesetzt werden. Von besonderem Interes- Ende von Seite 25 se ist dabei die breitere Einfuehrung einer sogenannten "Freischuss-Regelung", die sich im Bereich der Rechtswissenschaften schon bewaehrt hat (bei Meldung zur Abschlusspruefung innerhalb der Regelstudienzeit wird ein eventuelles Durchfallen nicht gewertet). Hinzukommen muessen Verbesserungen bei der Studienberatung und der Betreuung in den Anfangssemestern sowie Verbesserungen bei der Studien und Pruefungsorganisation. 3. Verbesserung der Qualitaet der Lehre Der Stellenwert und die Qualitaet der Lehre entsprechen nicht der Bedeutung, die ihnen fuer die Effizienz der Hochschulausbildung zukommt. Fuer gute Forschung gibt es etablierte Anerkennungsmechanismen und vielfaeltige Anreizsysteme, fuer die Lehre bisher kaum. Ein Anknuepfen von "Belohnungsmechanismen" an gute Leistungen in der Lehre oder die systematische Evaluation von Lehrleistungen der Hochschulen - wie sie in anderen Staaten seit laengerem ueblich sind - gibt es in der Bundesrepublik so gut wie nicht. Forschungsberichte der Hochschulen sind ueblich, Lehrberichte nicht. Aktionsprogramme einiger Laender zur Verbesserung der Lehre, die unter anderem auch zusaetzliche Tutorien fuer Anfangssemester vorsehen, muessen flaechendeckend weiterentwickelt werden. Aus Sicht des Bundes koennte eine von privaten Sponsoren, Laendern und Bund getragene "Stiftung Lehre" der richtige Weg sein, um den Stellenwert der Lehre an den deutschen Hochschulen zu verbessern. Sie sollte als unabhaengige, neutrale Stelle bei Lehrevaluationen helfen, ein bundesweites Berichtssystem entwickeln und tragen sowie Modellversuche zur Foerderung der Lehre entwerfen und betreuen. 4. Autonomiespielraeume der Hochschulen erweitern Den Hochschulen muss in den Bereichen Haushalt, Personal und Organisation mehr Eigenverantwortung eingeraeumt werden. Die Hochschulen sollten mit den ihnen zugewiesenen Mitteln flexibler und eigenverantwortlich umgehen koennen. Modellprojekte, die jetzt in einigen Laendern angelaufen sind, sollten sobald wie moeglich auf eine breitere Basis gestellt und nach erkennbarer Bewaehrung flaechendeckend eingefuehrt werden. Die Hochschulen sind allerdings dann auch verpflichtet, die Verantwortung fuer ein effizientes Management des Gross- und Dienstleistungsbetriebes "Hochschule" zu uebernehmen und hierfuer geeignete Strukturen und Verfahrensweisen zu entwickeln. Die Etats der Hochschulen sind so gross und ihre Personal- und Sachverantwortung so bedeutend, dass ein entsprechendes professionelles Management "vor Ort" unverzichtbar ist. Ende von Seite 26 5. Finanzausstattung fuer Zukunftsinvestitionen sichern Durch die Vereinigung Deutschlands ist eine in Struktur, Breite und Differenzierung der Fachrichtungen einzigartige Hochschul- und Forschungslandschaft in der Mitte Europas entstanden, die sich in einem europaeischen Wirtschaftsraum durchaus als Standortvorteil erweisen kann. Dies setzt jedoch voraus, dass die notwendigen Investitionen in den Ausbau der Hochschulen und ihre Ausstattung mit modernem Geraet vorgenommen werden koennen. Dies gilt in besonderem Masse fuer die Hochschulen in den neuen Laendern, damit die Hochschul- und Forschungslandschaft wirklich auf gleichem Niveau zusammenwaechst. Fuer diesen Zweck muessen die investiven Mittel fuer die Hochschulen in den naechsten Jahren erhoeht werden. Der Bundesminister fuer Bildung und Wissenschaft geht davon aus, dass fuer den Zeitraum des jetzt zu beschliessenden 22. Rahmenplans fuer den Hochschulbau ein jaehrlicher Ansatz bei Bund und Laendern von jeweils 2 Milliarden DM unverzichtbar ist. Die Laender muessen die in den letzten 15 Jahren entstandene Luecke in der Personal- und Grundausstattung der Hochschulen so gut wie moeglich schliessen. Aus der Sicht des Bundesministers fuer Bildung und Wissenschaft muss diese Aufgabe mit dem vordringlichen Ziel einer Verkuerzung der Studienzeiten verknuepft werden. Es ist deshalb sinnvoll, einen Teil der Personal- und Sachmittel an die Richtgroesse "Studierende in der Regelstudienzeit" beziehungsweise "Anteil der Absolventen nach vier, spaetestens fuenf Jahren" zu binden. 6. Foerderung der Forschung und des wissenschaftlichen Nachwuchses Die Altersstruktur der Hochschullehrer ist - in den alten und den neuen Laendern - verzerrt. Bis zum Jahr 2005 werden deutlich mehr als 50 Prozent der jetzigen Hochschullehrer altersbedingt ausscheiden. Damit die Bundesrepublik ihre wissenschaftliche Leistungsfaehigkeit bewahren kann, muss dann hochqualifizierter wissenschaftlicher Nachwuchs zur Verfuegung stehen. Andererseits nimmt, bedingt durch die hohen Studentenzahlen, auch der Anteil der wissenschaftsorientierten Absolventen zu. Sie muessen jetzt Forschungserfahrungen in qualitativ anspruchsvollen Projekten im In- und Ausland sammeln. Sonst werden in einigen Jahren die erforderlichen Nachwuchswissenschaftler fehlen. Die Mittel fuer die Forschungs- und Nachwuchsfoerderung muessen daher so zugeschnitten werden, dass zumindest ein weiteres Absinken von Bewilligungsquoten gestoppt wird. Mittelfristig sollte ausserdem angestrebt werden, den von den Wissenschaftsorganisationen selbst nach internationalen Qualitaetsstandards vergebenen Anteil der Forschungsgelder zu Lasten der vom Staat zweckgebunden zugewiesenen Forschungsmittel zu erhoehen. Damit koennte ein effizienterer Mitteleinsatz erreicht werden. Ende von Seite 27 Aus den gleichen Gruenden ist es sinnvoll, fuer einen Teil der europaeischen Forschungsmittel ebenfalls eine Struktur und ein Verfahren zu finden, bei dem auch auf europaeischer Ebene Gelder nach wissenschaftsinternen Qualifikationskriterien vergeben werden koennen. II. Nach Auffassung des Bundesministers fuer Bildung und Wissenschaft kann besonders das Beschaeftigungssystem flankierend einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass Studienberechtigte sich auch tatsaechlich fuer den Hochschultyp entscheiden, der ihren Ausbildungszielen, das heisst auch ihren Vorstellungen ueber die kuenftige wirtschaftliche Verwertbarkeit ihrer Abschluesse, entsprechen. Dabei kommt vor allem dem oeffentlichen Dienst eine Art Signal- und Orientierungsfunktion zu. Die anachronistischen starren Einstufungsregelungen - A 9/A 10 fuer Fachhochschulabsolventen, A 12/A 13 fuer Universitaetsabsolventen - fuehren seit Jahren dazu, dass beispielsweise die Bundesbahn sowie die Dienststellen von Bundeswehr und Deutscher Bundespost ihren Bedarf an Fachhochschulabsolventen technischer Fachrichtungen nicht mehr decken koennen, weil die Absolventen in der Wirtschaft deutlich besser bezahlt werden und dort zum Teil dieselben Positionen wie Universitaetsabsolventen besetzen. Beispiele der Wirtschaft und des internationalen oeffentlichen Dienstes zeigen, dass es auch flexibler geht. Eine Reihe groesserer Unternehmen, die fuer die Qualifizierung des Fuehrungskraeftenachwuchses Trainee-Programme durchfuehren, lassen in der Auswahl fuer diese Programme Hochschulabsolventen ohne Differenzierung nach der Art der Hochschule zu. Auch die Personalverwaltung der Kommission der Europaeischen Gemeinschaften laesst deutsche Fachhochschulabsolventen ohne Einschraenkungen fuer die Einstellungspruefungen der Laufbahngruppe "A" (vergleichbar dem hoeheren Dienst) zu, fuer die ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird. In Deutschland muss es daher bald zu aehnlichen Angleichungen kommen. Sonst bleibt die Ueberzeugungskraft der fuer das Verhaeltnis zwischen Fachhochschulen und Universitaeten gepraegten Formel "andersartig aber gleichwertig" eingeschraenkt und besonders im Ausland unglaubwuerdig. Hinsichtlich der Berufsakademien ist der Bundesminister fuer Bildung und Wissenschaft bei seinen Ueberlegungen zur Steigerung der Effizienz des Hochschulwesens zu dem Ergebnis gelangt, dass von einer Steigerung des Angebots an solchen Ausbildungsstaetten erhebliche Entlastungen nicht zu erwarten sind. In Baden- Wuerttemberg, dem einzigen Land mit einem nennenswerten Angebot an Berufsakademien, sind die Absolventen von den Ausbildungsbetrieben oder deren Umfeld zwar gut angenommen worden, aber selbst unter den guenstigen Bedingungen dieses Landes sind in den vielen Jahren seit ihrer Gruendung lediglich 12.000 Ausbildungsplaetze Ende von Seite 28 an Berufsakademien entstanden. Pro Jahr koennen lediglich 4.000 Studierende neu beginnen. Fuer den Fall einer bundesweiten Ausdehnung der Berufsakademien ist mit hoechstens rund 40.000 Plaetzen zu rechnen. Bei rund 1,8 Millionen Studenten kann dies allenfalls "ein Tropfen auf den heissen Stein" sein. Im uebrigen hat sich die Kultusministerkonferenz bisher geweigert, die Abschluesse von Berufsakademien mit denen von Fachhochschulen bundesweit gleichzustellen. Dies wuerde auch vergleichsweise komplizierte Regelungen nach Landesrecht oder, was noch schwieriger waere, nach dem Hochschulrahmenrecht erfordern, wenn gleichzeitig die Mitfinanzierung und Mitbestimmung des betrieblichen Partners, die als besondere Vorteile dieser Ausbildung gelten, erhalten bleiben sollen. Insgesamt ist daher privaten und oeffentlichen Fachhochschulen mit verstaerkten dualen Komponenten eher der Vorzug zu geben. Auch die breitere Einfuehrung von Kurzstudiengaengen an Universitaeten wird nur zu einer begrenzten Entlastungswirkung fuer das Hochschulsystem fuehren. Um den Kriterien der EG- Richtlinie fuer die gegenseitige Anerkennung von Hochschulabschluessen zu entsprechen, waere eine Mindestdauer von drei Jahren erforderlich. Um einen arbeitsmarkt- und berufsbefaehigenden Abschlussgrad vermitteln zu koennen, muessten Kurzstudiengaenge neben den in den ersten Semestern typischerweise vermittelten Grundlagen bereits auch spezifischere Fachinhalte aufweisen. Nach Auffassung des Bundesministers fuer Bildung und Wissenschaft scheint es daher ratsamer und einfacher zu sein, Studiengaenge, die sich fuer kuerzere, praxisbezogene Abschluesse eignen, an Fachhochschulen zu verlagern. Das Abitur sollte seine zentrale Funktion fuer den allgemeinen Hochschulzugang behalten. Soweit hier Maengel, die auf die Studierfaehigkeit durchschlagen, aufgetreten sind, muss das Abitur verbessert werden. Von der Einfuehrung von Hochschuleingangspruefungen sollte abgesehen werden. Diese Pruefungen haben nur einen zweifelhaften Prognosewert. Sie wuerden im uebrigen erhebliche verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen. Stattdessen sollten die Hochschulen staerker an der Auswahl ihrer Studierenden beteiligt werden, etwa durch Beratungsgespraeche oder andere geeignete Instrumente. Nach Auffassung des Bundesministers fuer Bildung und Wissenschaft muss es moeglich sein, die Hochschulreife - wie in den meisten anderen Staaten - in 1 2 statt in 1 3 Jahren zu erreichen. Der jetzige Zustand - 1 2 Jahre in den neuen Laendern, 13 Jahre in den alten Laendern - sollte so rasch wie moeglich zugunsten einer einheitlichen Regelung aufgegeben werden. Eltern und Schuelern ist eine Fortdauer der unterschiedlichen Regelung in den Laendern kaum noch verstaendlich zu machen. Von der vom Bundesminister fuer Bildung und Wissenschaft mit grossem Nachdruck betriebenen Steigerung der Attraktivitaet beruflicher Ausbil- Ende von Seite 29 dungsgaenge sind fuer die Hochschulen keine allzu grossen Entlastungswirkungen zu erwarten. Es geht nicht allein um die Attraktivitaet der Ausbildungsgaenge, sondern besonders um die Attraktivitaet der danach mit einem Ausbildungsabschluss erreichbaren Beschaeftigungspositionen. Eltern, die heute ihre Kinder auf eine Hochschule schicken, verhalten sich nach den bisherigen Erfolgsbedingungen des Systems vollkommen rational, weil Abitur und Studium in der Regel mehr berufliche Moeglichkeiten bieten als ein Abschluss im dualen System. Aenderungen sind erst zu erwarten, wenn fuer Fachkraefte der beruflichen Bildung mehr Durchlaessigkeit zu anderen Ausbildungswegen besteht, ihre Weiterbildungs- und Aufstiegsmoeglichkeiten verbessert und vor allem ihre Verguetungen erhoeht werden. III. Der Bundesminister fuer Bildung und Wissenschaft will mit seinen Thesen die Grundsatzdiskussion ueber die Zukunft der Hochschulen und anderer Bildungsbereiche forcieren. Alle Teilbereiche des Bildungswesens muessen sich moeglichst sinnvoll aufeinander beziehen, flexibel und durchlaessig sein, so dass sich das Ganze zu einem leistungsfaehigen Gesamtsystem verbindet.