SOFTWARE-NUTZUNG Ein Leitfaden zu ethischen und rechtlichen Fragen der Software-Nutzung fuer Mitglieder von Institutionen in Forschung und Lehre. Software ermoeglicht uns, mit Hilfe von Rechnern unterschiedlichste Aufgabenstellungen zu bearbeiten. Um bei der Bewaeltigung anstehender Probleme rasch und komfortabel voran zu kommen, meinen ungluecklicherweise manche, man duerfe von Software nach Belieben Kopien anfertigen und diese nutzen, ohne zuvor zu pruefen, ob dazu eine besondere Genehmigung (Autorisierung) erforderlich ist. Sie erkennen offenbar die Implikationen ihres Handelns nicht und ignorieren die Einschraenkungen, die ihnen Urheber- , Patent- und Strafrecht auferlegen. Hierzu einige wichtige Grundsaetze: 1. Unautorisiertes Kopieren von Software ist unzulaessig: Das Urheberrecht schuetzt die Autoren und Vertreiber von Software aehnlich, wie das Patentrecht die Erfinder schuetzt. 2. Das unautorisierte Kopieren von Software durch Einzelne kann die Gemeinschaft der in Forschung und Lehre Taetigen in ihrer Gesamtheit beeintraechtigen. Denn, wenn das unautorisierte Kopieren von Software in einer Hochschule ueblich wird, kann die Institution als ganzes Schaden nehmen, weil sie fuer das Handeln der Einzelnen zur Verantwortung gezogen wird. Dadurch wird z.B. die Verhandlungsposition der Institution bei dem Bemuehen, Software weiter zu verbreiten und dazu guenstigere Konditionen zu erlangen, erheblich geschwaecht. 3. Unautorisiertes Kopieren von Software bringt ihre Entwickler um den gerechten Lohn ihrer Arbeit; diese erhoehen sodann den Preis, weil sie das Raubkopieren einkalkulieren, bzw. mindern die Qualitaet der weiteren Unterstuetzung (z.B. die Lieferung von Nachbesserungen); dadurch wird insgesamt die Entwicklung und Verbreitung von neuen und besseren Softwareprodukten behindert. Respekt Respekt vor der intellektuellen Leistung anderer und der Schutz fremden Eigentums waren immer wesentliche Bestandteile des Selbstverstaendnisses von Hochschulen und Universitaeten. Als Mitglieder solcher Einrichtungen legen wir Wert auf den freien Austausch von Ideen. Geradeso, wie wir Plagiate nicht tolerieren koennen, sollten wir das unautorisierte Kopieren von Software (einschliesslich von Programmen, Anwendungen, Daten, Begleitdokumenten und Anwendungssystemen) nicht hinnehmen. Daher haben wir die folgenden Grundsaetze ueber den Schutz geistigen Eigentums sowie die ethischen und rechtlichen Aspekte der Softwarenutzung aufgestellt. Dieser "Kodex" wurde von EDUCOM (einer Software- Hochschulinitiative in den USA) herausgegeben; er wurde speziell fuer die Uebernahme und Beachtung durch Hochschulen und Universitaeten entworfen. Er wurde vom Arbeitskreis der Leiter wissenschaftlicher Rechenzentren (ALWR) uebernommen und ins Deutsche uebertragen. Software und geistiges Eigentum Die Beruecksichtigung der geistigen Leistung und der Kreativitaet anderer ist lebenswichtig fuer das akademische Leben. Dieses Prinzip gilt fuer die Arbeit aller Autoren und Verleger in jeder Form der Veroeffentlichung und beinhaltet die Beachtung - des Anspruchs auf Anerkennung der Leistung, - des Schutzes der persoenlichen Sphaere, - des Rechts, ueber Form, Inhalt und Herausgabe einer Veroef- fentlichung frei entscheiden zu koennen. Weil elektronische Information fluechtig und leicht reproduzierbar ist, ist der Respekt vor der Arbeit und der persoenlichen Ausdrucksweise anderer besonders wichtig. Verletzungen der persoenlichen Integritaet (einschliesslich Raubkopieren, Beeintraechtigung der Privatsphaere, unberechtigter Zugriff, Beschaedigung von Handelsgeheimnissen und Urheberrechten) koennen Gruende fuer Sanktionen gegenueber Mitgliedern der akademischen Gemeinschaft sein. Fragen zur Softwarenutzung: a) Was muss ich ueber das Thema "Software und Recht" wissen? Software ist grundsaetzlich durch das Urheberrecht geschuetzt, wenn sie nicht ausdruecklich als "public domain" gekennzeichnet wurde. Der Inhaber des Urheberrechts hat das ausschliessliche Recht zur Reproduktion und zum Vertrieb der Software. Daher ist es verboten, Software oder ihre Dokumentation ohne Erlaubnis des Eigentuemers zu duplizieren oder weiterzugeben. Wenn Sie eine Kopie rechtmaessig erworben haben, duerfen Sie allerdings eine Sicherungskopie (jedoch ausschliesslich fuer eigene Zwecke) herstellen - fuer den Fall, dass das Original bei der Arbeit beschaedigt wird. b) Darf ich Software verleihen, die ich gekauft habe? Wenn die Software mit einer klar erkennbaren Lizenz- Vereinbarung (Lizenz = Nutzungsberechtigung) ausgeliefert wurde, lesen Sie diese Vereinbarung sorgfaeltig durch, bevor Sie die Software nutzen. Einige Lizenzen sind eingeschraenkt auf einen ganz speziellen Rechner. Das Urheberrecht gestattet die Nutzung auf zwei oder mehreren Rechnern gleichzeitig nur, wenn dies die Lizenzvereinbarung ausdruecklich vorsieht. Es kann aber erlaubt sein, die Software einem Freund auf Zeit auszuleihen, sofern keine Kopie bei Ihnen verbleibt und Sie die Software in dieser Zeit auch nicht selbst nutzen. c) Wenn Software nicht kopiergeschuetzt ist, darf ich sie dann kopieren? Das Fehlen eines Copyright-Vermerks berechtigt noch nicht dazu, die Software zur Weitergabe oder zum Weiterverkauf zu kopieren. Nicht-kopiergeschuetzte Software erlaubt lediglich die Anfertigung von Sicherungskopien, um Ihre Investition zu schuetzen. Das Angebot nicht-kopiergeschuetzter Software stellt einen besonderen Vertrauensbeweis dar, den der Entwickler oder Vertreiber Ihrer Person entgegenbringt. d) Darf ich Software, die in Campus-Einrichtungen zur Verfuegung gestellt wird, kopieren, um sie zuhause zu nutzen? Die von Hochschulen und Universitaeten beschaffte Software ist gewoehnlich lizensiert. Die Lizenzen regeln, wie und wo die Software von Mitgliedern der Institution genutzt werden darf. Dies gilt fuer Software auf Magnetplatten in Pools ebenso wie fuer Software, die aus einer Campus-Bibliothek entliehen wird oder ueber Netze sowie von zentralen Rechnern abgerufen werden kann. Es gibt Campus-Lizenzen, die Kopien fuer bestimmte Zwecke (wie die persoenliche Benutzung) erlauben. Wenn Sie zur Frage der persoenlichen Nutzung einer bestimmten Software nicht sicher sind, wenden Sie sich erst an einen kompetenten Mitarbeiter Ihrer Institution (z.B. im Rechenzentrum). e) Ist es nicht - rechtlich gesehen - eine "faire Nutzung" einer Software, wenn ich eine Kopie ausschliesslich zu Ausbildungszwecken mehrfach verwende? Nein! Es ist jedem Angehoerigen oder Studenten einer Hochschule in der Regel verboten, Software zu vervielfaeltigen, um sie an die Teilnehmer einer Vorlesung oder eines Kurses zu verteilen, wenn dies vom Autor oder Vertreiber nicht ausdruecklich zugelassen wurde. Interessante Alternativen: Software kann teuer sein. Wenn Sie sich die benoetigte Software nicht leisten koennen, gibt es manchmal rechtlich zulaessige Alternativen zum unautorisierten Kopieren: Campus-Lizenzen und Mengenlizenzen Viele Institutionen haben spezielle Vereinbarungen getroffen, die den Erwerb oder die Nutzung von Software zu besonders guenstigen Konditionen ermoeglichen. Fragen Sie im Rechenzentrum nach: Es gibt sog. Campus-Lizenzen oder Mengenlizenzen (auch in Form von reduzierten Preisen z.B. bei Vorlage eines Studentenausweises). Aber auch diese Software unterliegt dem Rechtsschutz; Sie duerfen sie nicht ohne weiteres kopieren oder weitergeben. Shareware Shareware ist auch Software, die dem Urheberrecht unterliegt; aber der Entwickler ermuntert Sie selbst, sie zu kopieren und weiterzugeben. Diese Erlaubnis dazu ist ausdruecklich in der Dokumentation enthalten oder wird beim Aufruf der Software auf dem Bildschirm angezeigt. Der Entwickler der Shareware erwartet im allgemeinen eine kleine finanzielle Anerkennung oder eine Meldegebuehr, wenn Ihnen die Software gefaellt und Sie sie weiter nutzen wollen. Im Falle einer Meldung erhalten Sie weitere Unterlagen, Aenderungen oder Verbesserungen. Damit unterstuetzen Sie zugleich die kuenftige Weiterentwicklung der Software. Public-domain-Software Einige Autoren bestimmen, dass ihre Software "public-domain" (oeffentlich verfuegbar) sein soll. Das bedeutet, dass sie keinen Copyright-Bestimmungen unterliegt. Sie kann beliebig kopiert und verteilt werden. Software ohne Copyright-Vermerk ist oft, aber nicht notwendigerweise "public-domain". Daher sollten Sie bei einer Software, die nicht ausdruecklich als "public-domain" gekennzeichnet ist, stets den Rat eines Sachverstaendigen (z.B. im Rechenzentrum) suchen, bevor Sie sie weitergeben. Achtung: Bei Public-domain-Software ist leider in vielen Faellen (wie auch bei manchen Raubkopien kopiergeschuetzter Software) besondere Vorsicht geboten, weil sie mit Viren befallen sein kann. Eine letzte Bemerkung: Die Konditionen zur Nutzung von Software sind bei weitem nicht einheitlich geregelt: Der Rechtsschutz bzw. der Marktusus muessen erst noch weiter ausgestaltet bzw. ausgepraegt werden. Sie sollten daher jedes einzelne Softwareprodukt und seine Begleitunterlagen sorgfaeltig pruefen. Im allgemeinen haben Sie kein Recht: - unautorisierte Softwarekopien entgegenzunehmen und zu nutzen, oder - unautorisierte Softwarekopien fuer andere herzustellen. Wenn Sie irgendwelche Fragen ueber die ordnungsmaessige Nutzung oder Weitergabe von Software haben, die durch dieses Faltblatt nicht beantwortet werden, dann holen Sie sich Rat von Ihrem Rechenzentrum, vom Softwareentwickler oder -vertreiber bzw. bei einem Rechtsanwalt. ----------- Diese Brochuere wurde hergestellt als Dienst von: EDUCOM, einer nichtkommerziellen Vereinigung von ueber 450 Hochschulen und Universitaeten in den USA, die sich der Nutzung und Organisation der Informationstechnologie in der Hochschulausbildung gewidmet hat, und ADAPSO, der computer software and services industry assoziation. Sie wurde ins Deutsche uebertragen und herausgegeben vom: ALWR, dem Arbeitskreis der Leiter wissenschaftlicher Rechenzentren, in dem fast alle Rechenzentren in Forschung und Lehre der Bundesrepublik Deutschland vertreten sind. Obwohl diese Broschuere dem Copyright unterliegt, sind Sie berechtigt (je sogar aufgefordert), Kopien davon herzustellen und weiterzugeben, und zwar sowohl als Ganzes sowie in Teilen, sofern die Quelle angegeben wird. Weitere Kopien sind zu haben bei: Universitaet Dortmund, Hochschulrechenzentrum, Postfach 500500, 4600 Dortmund 50. --------------